„MPU“ steht für „Medizinisch-Psychologische Untersuchung“.

Man hat in Deutschland längst erkannt, dass die Verkehrssicherheit nicht nur von der Verkehrsinfrastruktur und vom technischen Zustand der Fahrzeuge abhängt, sondern auch vom Faktor “Mensch”. Deswegen wurde bereits seit 1952 die ersten Medizinisch-Psychologischen Institute für Verkehrssicherheit gegründet, die den heutigen Begutachtungsstellen für Fahreignung entsprechen.

Der unbestimmte Rechtsbegriff „Fahreignung“ beinhaltet die Befähigung, das heißt die körperlichen und geistigen Voraussetzungen und die charakterliche Eignung. Unser Gesundheitszustand, unsere Belastbarkeit, unser Reaktions-, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsvermögen und unsere intellektuellen Fähigkeiten befähigen uns u.a. Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig zu erkennen und ihnen zu begegnen. Unsere persönlichen Einstellungen, Haltungen und Gewohnheiten im Straßenverkehr machen unsere „Fahreignung“ aus.

Eignungszweifel

Bei manchen Kraftfahrern kommt es -aus welchen Gründen auch immer- zu verschiedenen Formen von Auffälligkeiten (Alkohol und/oder Drogen am Steuer, wiederholte Verstöße gegen die Verkehrsbestimmungen, Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, Aggressionsdelikte u.a.), weswegen die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung hat. Weil die Behörde entsprechende Mitteilungen (Mistra) über Personen erhält, selbst aber nicht die Kompetenz hat die Zweifel auszuräumen, ordnet sie ein Gutachten eines Arztes oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung bei einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung an.

Entscheidungshilfe für die Behörde



Das Ergebnis der MPU, das Gutachten der Fahreignung, ist für die Behörde eine Entscheidungshilfe im Fahrerlaubnisverfahren. Es bestimmt über die Belassung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis! Daher ist im Vorfeld die Fragestellung (siehe nächsten Seiten oder auch http://www.bast.de/DE/FB-U/Fachthemen/MPU/MPU-hidden_node.html) entscheidend.